Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der GIN FIZZ Tanz- und Partyband

 

§ 1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Verträge zwischen „Gin Fizz, Tanz- und Partyband“ (nachfolgend „Band“ genannt) und dem Auftraggeber kommen erst mit der Annahme durch die Band zustande. Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung der Band. Sollte keine detaillierte Vereinbarung getroffen sein, beinhaltet dies die musikalische Darbietung, Moderation und Unterhaltung während der vereinbarten Zeit. Die Band stellt eine Tonanlage (für ca. 300 Personen), eine auf die Bühne gerichtete Lichtanlage sowie, den Umständen entsprechend, eine weitere, kleinere Tonanlage zur Verfügung. Die Band verpflichtet sich, bei Leistungsänderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

§ 2. Preise

Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Sofern nicht separat ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise als Bruttopreise. Derzeit besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA-Gebühren, Steuern, örtliche Abgaben o.ä. sind vom Auftraggeber zu tragen. Erfolgt bei längeren Veranstaltungen eine Übernachtung der Band, so hat der Veranstalter für die Unterbringung zu sorgen. Die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung (ab 7 Tage nach Rechnungsdatum) gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart. Die Band kann – zur Deckung ihres Aufwandes – einen Vorschuss in Höhe von 10% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.

 

§ 3. Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt Band und Bandbeauftragte freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und ungehinderten Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden den Musikern rechtzeitig vor der Veranstaltung zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Band und Bandbeauftragten frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher. Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Die Musiker der Band sind während ihres Auftritts nicht an künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt gebunden. Regie und Disposition während der Veranstaltung obliegt den Musikern der Band. Angemessene Pausen sind in der vereinbarten Spielzeit enthalten. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 4. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch die Band gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung für die, seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker der Band. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden- z.B. Mitarbeiter der Gaststätte) gegenüber der Band und den Musikern entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in direktem Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die ggf. erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Für alle Personenschäden, Sachschäden und Diebstähle von Anbeginn des Aufbaus bis Ende des Abbaus der Veranstaltung haftet der Veranstalter. Er verpflichtet sich zum Abschluss der ggf. erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu reklamieren und Abhilfe zu verlangen. Nachträgliche Reklamationen gegen die Band, die nicht vor Ort reklamiert wurden, sind nichtig. Schäden, die durch die Gruppe verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

 

§ 5. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Musiker und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen: Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 10%, Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 40%; Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80%; Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt: 90%. Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung in Folge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Band ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.
Bei Rücktritt der Band wird sich die Band bemühen, einen adäquaten Ersatz zu vermitteln, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Sollte keine qualitativ gleichwertige Band vermittelbar sein, wird ein DJ als gleichwertig angesehen.

 

§ 6. Datenschutz

Die Band garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Desweiteren garantiert die Band, dass alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, gegen missbräuchliche Verwendung geschützt sind.

Die Parteien vereinbaren Stillschweigen gegenüber Dritten u. garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen.



§ 7. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Auftragsvergabe an die Band, dass er die AGB’s verstanden und anerkannt hat. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

GIN FIZZ Tanz- und Partyband ist der Künstlername der PiRaMüRa GbR, München, vertreten durch Richard Rader, Dorfangerweg 115, 85774 Unterföhring, Tel: 089/95821782, Steuernummer: 145/246/10478, Finanzamt München III.